„Neues Jahr – Neues Glück“ verspricht der Volksmund.
In diesem Sinne war auch der Gesetzgeber zum Jahresende „fleißig“ und hat etliche Neuerungen zum Jahreswechsel angeordnet. Ich werde ihnen in dieser Reihe die wichtigsten davon vorstellen.
-> Hälftige Teilung der Krankenversicherungsbeiträge
-> Neue Berechnung der Verspätungszuschläge ab 2019
-> Anzeigepflicht für Steuergestaltungen
-> Thüringer Finanzverwaltung läßt im Westen arbeiten
-> Bayern scannt Thüringer Steuererklärungen
-> Hessen berechnet Thüringer Steuererklärungen
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