Für Freiwillige und Pflichtprüfungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Hierunter fallen z. B.:
- Prüfung nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung MaBV für Gewerbetreibende nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a GewO (Immobilienmakler und Darlehensvermittler)
- Vereinsprüfungen
- Freiwillige und Gesellschaftsvertragliche Prüfungen soweit diese keine Vorbehaltsaufgabe von Wirtschaftsprüfern und Buchprüfern betreffen
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